Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.05.2011 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 17 · C-96/07

    Umsatzsteuer, unternehmerische Tätigkeit, Ausschlussfrist, Reverse-Charge-Verfahren, Abzugsrecht

    Letzte Änderung: 19. Mai 2011, 02:16 Uhr, Aufgenommen: 5. Juni 2007, 09:39 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Commissione Tributaria Provinciale (Italien) vom 20. Februar 2007 zu folgenden Fragen:

    1. Sind Art. 17, Art. 21 Abs. 1 und Art. 22 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung (im vorliegenden Fall Art. 19 D.P.R. 26/10/72 Nr. 633) entgegenstehen, die die Ausübung des Rechts auf Abzug der von einem Steuerpflichtigen in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit geschuldeten Mehrwertsteuer an die Einhaltung einer (zweijährigen) Ausschlussfrist knüpft, und zwar insbesondere in Fällen, in denen die Besteuerung des Erwerbs des Gegenstands oder der Dienstleistung mit der Mehrwertsteuer in einem "Reverse-Charge-Verfahren" erfolgt, bei dem der Verwaltung für die Erhebung der Steuer eine längere Frist (nach Art. 57 D.P.R. 633/72 vier Jahre) zugestanden wird als dem Unternehmer für seinen Abzug, der ihm nach Fristablauf nicht mehr zusteht?

    2. Ist Art. 18 Abs. 1 Buchst. d der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften entgegensteht, mit denen im Rahmen der Regelung der "Förmlichkeiten" im Sinne dieser Bestimmung durch das "Reverse-Charge-Verfahren" - vgl. Art. 17 Abs. 3 in Verbindung mit den Art. 23 und 25 D.P.R. 633/72 - eine Frist - wie die des Art. 19 D.P.R. 633/72 - für die Ausübung des in Art. 17 der Sechsten Richtlinie vorgesehenen Abzugsrechts (einseitig zu Lasten des Steuerpflichtigen) eingeführt wird?

    Verbunden mit der Rechtssache C-95/07.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-96/07

    Vorinstanz: Commissione Tributaria Provinciale (Italien)

    Normen: EWGRL 388/77 Art 17, EWGRL 388/77 Art 21 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 22, EWGRL 388/77 Art 18 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 8.5.2008