24.08.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · V R 19/07
Scheinfirma, Scheingeschäft, Vorsteuerabzug, Hinterziehung, Beteiligter
Letzte Änderung: 24. August 2009, 13:39 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
1. Ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz des Lieferanten als Scheinsitz anzusehen ist?
2. Ist ein Unternehmer, der wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, für Zwecke der Richtlinie 388/77/EWG als an der Hinterziehung Beteiligter anzusehen, so dass ein Vorsteuerabzug ausscheidet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 19/07
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 19.12.2006 6 K 84/02 EFG 2007, 627
Normen: UStG 1999 § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG 1999 § 14
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger