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  • 21.10.2009 · Erledigtes Verfahren · EStG § 14a Abs 5 · IV R 6/07

    Landwirtschaft, Grundstücksveräußerung, Rücklage, Schuldentilgung, Freibetrag, Rückwirkendes Ereignis

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2009, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    1. Kann eine wegen der Veräußerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks für das Veräußerungsjahr (1996) nach § 6c EStG gebildete Rücklage gekürzt oder teilweise aufgelöst werden, wenn später (im Jahr 2000) ein Antrag auf Gewährung eines Freibetrags nach § 14a Abs. 5 EStG gestellt wird?

    2. Ist dabei die nachträgliche Schuldentilgung mit Teilen des Veräußerungserlöses ein (in das Veräußerungsjahr) rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/07

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 11.12.2006 14 K 201/02 EFG 2007, 403

    Normen: EStG § 14a Abs 5, EStG § 6c, AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 14.05.2009, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung