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  • 21.09.2009 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1 · II R 12/07

    Vermächtnis, Kaufrechtsvermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Erbschaftsteuer

    Letzte Änderung: 21. September 2009, 15:52 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    Liegt ein der Erbschaftsteuer unterliegendes aufschiebend bedingtes Kaufrechtsvermächtnis/Vorausvermächtnis oder eine Teilungsanordnung vor, wenn der Erblasser den Erben im Rahmen einer geschlossenen Versteigerung die Möglichkeit einräumt, für ein Nachlassgrundstück zu bieten (mindestens 7/10 des Verkehrswertes) und der Meistbietende das Grundstück erhält?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 12/07

    Vorinstanz: Finanzgericht München 22.3.2006 4 K 4978/03

    Normen: ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1, BGB § 2150, BGB § 2048

    Erledigt durch: Urteil vom 30.03.2009, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung