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  • 23.07.2007 · Erledigtes Verfahren · GrEStG § 16 Abs 1 Nr 1 · II R 18/05

    Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Kaufvertrag, Ersterwerb, Weiterveräußerung

    Letzte Änderung: 23. Juli 2007, 17:04 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Liegt keine Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags vor, wenn der alleinvertretungsberechtigte Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Erwerber) und der Grundstücksveräußerer den Kaufvertrag aufheben und zeitgleich das Grundstück zu im Wesentlich gleichen Konditionen an die GmbH weiterveräußert wird. Wurde die Vertragsaufhebung nur gewählt um die Rückerstattung der Grunderwerbsteuer zu erreichen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 18/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 26.1.2004 8 K 2328/01 GrE EFG 2005, 1213

    Normen: GrEStG § 16 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 25.04.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger