23.05.2007 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 · I R 95/06
Stille Gesellschaft, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative
Letzte Änderung: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr
Ist ein stiller Gesellschafter einer GmbH, dem die Rechte nach § 118 HGB zustehen und dem in seiner Eigenschaft als GmbH-Gesellschafter die Befugnis eingeräumt ist, jederzeit die Abberufung oder Bestellung eines von ihm bestimmten alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführers zu verlangen, als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn sein Mitunternehmerrisiko eher schwach ausgeprägt ist?
Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 100/06
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 95/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.10.2006 7 K 2887/05 G
Normen: GewStG § 2, HGB § 118, HGB § 233
Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 100/06
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger