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  • 23.05.2007 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 2 · I R 95/06

    Stille Gesellschaft, Atypisch stille Gesellschaft, Mitunternehmerrisiko, Mitunternehmerinitiative

    Letzte Änderung: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr, Aufgenommen: 23. Mai 2007, 11:37 Uhr

    Ist ein stiller Gesellschafter einer GmbH, dem die Rechte nach § 118 HGB zustehen und dem in seiner Eigenschaft als GmbH-Gesellschafter die Befugnis eingeräumt ist, jederzeit die Abberufung oder Bestellung eines von ihm bestimmten alleinvertretungsberechtigten GmbH-Geschäftsführers zu verlangen, als Mitunternehmer anzusehen, auch wenn sein Mitunternehmerrisiko eher schwach ausgeprägt ist?

    Verfahren ist erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 100/06

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 95/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 25.10.2006 7 K 2887/05 G

    Normen: GewStG § 2, HGB § 118, HGB § 233

    Erledigt durch: Abgabe, Neues Aktenzeichen: IV R 100/06

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger