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  • 28.03.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1 · II R 16/05

    Schenkungsteuer, Anlaufhemmung, Anzeigepflicht, Notar, Steuererklärung, Gesamtschuldner, Schenker

    Letzte Änderung: 28. März 2007, 18:55 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Unterschiedliche Festsetzungsverjährung für die Schenkungsteuer beim Schenker und Beschenkten.

    Richtet sich der Anlauf der Festsetzungsfrist in den Fällen, in denen das Finanzamt nach Anzeige der Schenkung durch einen Notar (§ 30 Abs. 3 ErbStG) vom Beschenkten die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung verlangt, nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 und kommt ein abweichender Verjährungsbeginn gegenüber dem Beschenkten als weiteren Steuerschuldner der Schenkungsteuer (§ 20 Abs. 1 ErbStG) in Betracht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 16/05

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 6.12.2004 1 K 2569/02 EFG 2005, 799

    Normen: AO § 170 Abs 2 S 1 Nr 1, ErbStG § 20 Abs 1, ErbStG § 34, ErbStG § 30 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 26.10.2006, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung