16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 388/77 Art 18 Abs 4 · C-25/07
Umsatzsteuer, Gemeinsames Mehrwertsteuersystem, innerstaatliche Regelung, Sondermaßnahmen
Letzte Änderung: 16. April 2007, 18:36 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2007, 18:36 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Wojewodzki Sad Administracyjny we Wroclawiu (Republik Polen) vom 25. Januar 2007 zu folgenden Fragen:
1. Gibt Art. 5 Abs. 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft in Verbindung mit Art. 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer und Art. 18 Abs. 4 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage einem Mitgliedstaat das Recht, in die innerstaatliche Regelung über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen die in Art. 97 Abs. 5 und 7 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen niedergelegten Regelungen aufzunehmen?
2. Zählen die in Art. 97 Abs. 5 und 7 des Gesetzes vom 11. März 2004 über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen niedergelegten Regelungen zu den Sondermaßnahmen zur Verhütung bestimmter Formen von Steuerhinterziehungen oder Steuerumgehungen nach Art. 27 Abs. 1 der VI. Richtlinie?
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: C-25/07
Normen: EWGRL 388/77 Art 18 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 27 Abs 1, EWGRL 227/67 Art 2, EG Art 5 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.7.2008