16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EGV 800/99 Art 5 · C-464/06
Zoll/Gemeinschaftsrecht, Ausfuhranmeldung, Verdacht einer betrügerischen Handlung
Letzte Änderung: 16. April 2007, 18:32 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2007, 18:31 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus vom 20.11.2006 zu der Frage:
Ist Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 der Kommission in Verbindung mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und ordnungsgemäßen Verwaltung dahin auszulegen, dass die zuständige nationale Behörde eine vor dem Verladevorgang als Fernkopie übermittelte Ausfuhranmeldung anerkennen kann, wenn sie der Ansicht ist, dass nicht der geringste Verdacht einer betrügerischen Handlung besteht, der Fehler bei der Übermittlung der Ausfuhranmeldung auf einem Irrtum beruhte, der im Zusammenhang mit einem von der Behörde erteilten Ratschlag unterlaufen war, und diese feststellen konnte, dass die nachträglich im Original übermittelte unterschriebene Ausfuhranmeldung mit der als Fernkopie übermittelten Anmeldung völlig identisch war?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-464/06
Vorinstanz: Korkein hallinto-oikeus
Normen: EGV 800/99 Art 5
Erledigt durch: Urteil vom 18.10.2007