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  • 16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EGV 1254/99 · C-446/06

    Gewährung Mutterkuhprämie, Rinderzucht, Kalb

    Letzte Änderung: 16. April 2007, 18:29 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2007, 18:29 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des College van Beroep voor het bedrijfsleven vom 31.10.2006 zu folgenden Fragen:

    1. Ist eine Regelung, die für einen Anspruch auf die Gewährung einer Mutterkuhprämie aufgrund der in der Rinderzucht üblichen Praxis voraussetzt, dass eine Kuh, um berücksichtigt werden zu können, in einem Zeitraum von 20 Monaten vor und vier Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der betreffende Antragszeitraum beginnt, mindestens einmal gekalbt haben muss und dass das Kalb frühestens vier Monate nach seiner Geburt aus dem Bestand herausgenommen werden darf, mit Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 vereinbar?

    2. Welche Kriterien sind, falls Frage 1 verneint wird, anzuwenden, um festzustellen, ob in dem Bestand Kälber für die Fleischerzeugung gehalten werden und welche Kühe diesem Bestand angehören?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-446/06

    Vorinstanz: College van Beroep voor het bedrijfsleven

    Normen: EGV 1254/99

    Erledigt durch: Urteil vom 28.2.2008