16.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EWGRL 227/67 Art 2 Abs 2 · C-484/06
Umsatzsteuer, Ermittlung der Steuerschuld, Rundungsregeln, Rundung auf Rechnungsbeträge, Rundung bei jedem einzelnen Umsatz
Letzte Änderung: 16. April 2007, 18:04 Uhr, Aufgenommen: 16. April 2007, 17:59 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden vom 27. November 2006 zu folgenden Fragen:
1. Gilt in Bezug auf die Rundung von Mehrwertsteuerbeträgen ausschließlich das nationale Recht, oder ist dies - insbesondere unter Berücksichtigung von Art. 2 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie und Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie sowie Art. 22 Abs. 3 Buchst. b S. 1 (Fassung bis 1. Januar 2004) und Abs. 5 der Sechsten Richtlinie - eine Angelegenheit des Gemeinschaftsrechts?
2. Wenn letzteres der Fall sein sollte: Folgt aus den genannten Richtlinienbestimmungen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Rundung pro Artikel nach unten zuzulassen, auch wenn verschiedene Umsätze auf einer einzigen Rechnung aufgeführt werden und/oder in einer einzigen Anmeldung enthalten sind?
Gericht: Bundesverfassungsgericht
Aktenzeichen: C-484/06
Normen: EWGRL 227/67 Art 2 Abs 2, EWGRL 227/67 Art. 2 Abs.1, EWGRL 388/77 Art. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a, EWGRL 388/77 Art. 22 Abs. 3
Erledigt durch: Urteil vom 10.7.2008