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  • 29.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EG Art 56 · C-436/06

    Beteiligungsgrenze, Herabsetzung, Kapitalverkehr

    Letzte Änderung: 29. März 2007, 13:13 Uhr, Aufgenommen: 29. März 2007, 12:45 Uhr

    Ist es mit Artikel 56 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft im Jahr 2001 bereits dann steuerpflichtig war, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 vom Hundert beteiligt war, während der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen (inländischen) Kapitalgesellschaft unter im Übrigen gleichen Bedingungen im Jahr 2001 erst bei einer wesentlichen Beteiligung von mindestens 10 vom Hundert steuerpflichtig war?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-436/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 20.9.2006, 5 K 206/03

    Normen: EG Art 56, EStG § 17

    Erledigt durch: Urteil vom 18.12.2007

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen des FG Hamburg