21.10.2008 · Erledigtes Verfahren · UmwStG 1995 § 24 Abs 2 · I R 77/06
Einbringung, Kapitalerhöhung, Tausch, Entgeltlichkeit, Europarecht
Letzte Änderung: 21. Oktober 2008, 11:28 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Handelt es sich bei der Einbringung einer das gesamte Nennkapital einer Kapitalgesellschaft umfassenden Beteiligung in eine ausländische (hier österreichische) Personengesellschaft aus dem Betriebsvermögen eines inländischen Mitunternehmers gegen Gew ährung von Gesellschaftsrechten im Rahmen einer Kapitalerhöhung um eine als tauschähnlicher Vorgang zu qualifizierende Sacheinlage, die bei dem einbringenden Gesellschafter zu einer entgeltlichen Veräußerung führt ? Hat eine Sofortversteuerung der dabei realisierten stillen Reserven zu erfolgen oder wäre sie als Verstoß gegen die Grundfreiheiten europarechtswidrig ?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 77/06
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 12.5.2006 18 K 5588/03 F
Normen: UmwStG 1995 § 24 Abs 2, EStG § 6 Abs 1 Nr 1 S 3, EStG § 16 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 17.07.2008, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger