18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6b Abs 2 · IX R 13/26
Grundstück, Verdeckte Gewinnausschüttung, Rücklage
Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr
Gehört bei der Unterwertveräußerung eines Grundstücks durch eine Kapitalgesellschaft an ihren alleinigen Gesellschafter der Betrag der unstreitig vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung zum Veräußerungspreis im Sinne des § 6b Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IX R 13/26
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.04.2026 6 K 1595/24
Normen: EStG § 6b Abs 2, EStG § 6b Abs 3
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger