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  • 18.09.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 6b Abs 2 · IX R 13/26

    Grundstück, Verdeckte Gewinnausschüttung, Rücklage

    Letzte Änderung: 18. September 2026, 16:38 Uhr, Aufgenommen: 18. September 2026, 14:38 Uhr

    Gehört bei der Unterwertveräußerung eines Grundstücks durch eine Kapitalgesellschaft an ihren alleinigen Gesellschafter der Betrag der unstreitig vorliegenden verdeckten Gewinnausschüttung zum Veräußerungspreis im Sinne des § 6b Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 13/26

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 21.04.2026 6 K 1595/24

    Normen: EStG § 6b Abs 2, EStG § 6b Abs 3

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger