24.07.2026 · Anhängiges Verfahren · EStG § 18 · X R 20/25
Abgrenzung, Pflegedienst, Betreuungsdienst, Katalogberuf, Gewerbliche Einkünfte
Letzte Änderung: Gestern, 12:46 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 10:46 Uhr
Ist ein von einem ausgebildeten Heilerziehungspfleger geleitetes Unternehmen des „Ambulant Betreuten Wohnens“, das im Rahmen der Eingliederungshilfe überwiegend pflegerische Betreuungsmaßnahmen erbringt, als gewerblicher Betrieb der Gewerbesteuer zu unterwerfen oder als „Einrichtung zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen“ nach § 3 Nr. 20 Buchst. d GewStG gewerbesteuerbefreit, obwohl es nicht das gesamte Spektrum der häuslichen Pflegehilfe abdeckt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 20/25
Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.02.2024 11 K 1719/15
Normen: EStG § 18, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, GewStG § 3 Nr 20 Buchst d, SGB 10 § 36 Abs 2 S 3, SGB 10 § 71 Abs 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung