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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 S 2 · I R 12/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionsrückstellung, Auszahlung

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 28. März 2007, 18:28 Uhr

    Ist eine verdeckte Gewinnausschüttung anzunehmen, wenn eine Pensionszusage an den Gesellschaftergeschäftsführer durch eine einmalige Kapitalabfindung abgegolten wird, der Gesellschaftergeschäftsführer jedoch weiterhin für das Unternehmen tätig ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 12/07

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 21.11.2006 I 149/2005

    Normen: KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 6a

    Erledigt durch: Urteil vom 05.03.2008, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung