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  • 26.03.2026 · Anhängiges Verfahren · UStG § 13b · V R 14/25

    Steuerschuldner, Bauleistung, Abtretung, Festsetzungsfrist, Zahlungsverjährung

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 14:24 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2026, 13:24 Uhr

    Ist es der Finanzverwaltung bis zur Veröffentlichung der BFH-Urteile VIII R 39/18 und V R 3/20 sowie V R 27/20 im BStBl II möglich gewesen, bei der Anwendung des § 171 Abs. 14 AO in den Fällen des § 27 Abs. 19 UStG auf die materielle Rechtsgrundtheorie abzustellen, so dass bis dahin die Gefahr der Inanspruchnahme für den Bauleistenden bestanden hatte und deshalb bei dem Bauleistenden ein zivilrechtlicher Nachzahlungsanspruch entstanden war, wenn bis zur Veröffentlichung der vorgenannten Urteile im BStBl II nach der materiellen Rechtsgrundtheorie bei ihm noch keine Verjährung eingetreten war?
    Kommt es für die Entstehung des zivilrechtlichen Nachzahlungsanspruches nicht auf die objektive Rechtslage an, sondern auf die Auffassung der Finanzverwaltung, da diese mit der Veröffentlichung im BStBl II den Zeitpunkt bestimmt, bis zu dem die Gefahr für den Bauleistenden in Anspruch genommen zu werden besteht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 14/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 07.05.2025 7 K 11132/22

    Normen: UStG § 13b, UStG § 27 Abs 19, AO § 171 Abs 14

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger