26.03.2026 · Anhängiges Verfahren · EGV 987/2009 Art 60 Abs 3 · III R 31/25
Kindergeld, Antrag, Ausland, Anrechnung, Ausländische Familienleistung, Erstattung
Letzte Änderung: 26. März 2026, 14:24 Uhr, Aufgenommen: 26. März 2026, 13:24 Uhr
1. Muss die Familienkasse aufgrund des Art. 60 Absatz 3 Unterabsatz 2 VO (EG) 987/2009 das Kindergeld endgültig ohne Anrechnung potentieller ausländischer Ansprüche auf Familienleistungen festsetzen, wenn der Träger, an den der Antrag weitergeleitet wurde, nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags Stellung nimmt?
2. Führt die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-36/23 vom 25.04.2024 dazu, dass die Festsetzung des Kindergeldes unter Anrechnung der zustehenden ausländischen Familienleistungen zu erfolgen hat und lediglich im Erhebungsverfahren keine Erstattung nach § 37 Absatz 2 AO gegenüber der kindergeldberechtigten Person beansprucht werden kann?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 31/25
Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 22.11.2024 4 K 416/24
Normen: EGV 987/2009 Art 60 Abs 3
Rechtsmittelführer: Verwaltung