21.02.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 3 · XI R 37/06
Einnahmeüberschussrechnung, Grundstücksentnahme, Absetzung für Abnutzung, Entnahmegewinn, Bemessungsgrundlage, Totalgewinn
Letzte Änderung: 21. Februar 2008, 09:56 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Höhe des Entnahmegewinns eines Grundstückes bei in den Vorjahren überhöht in Anspruch genommener AfA-Beträge aufgrund falscher Bemessungsgrundlage: Ist bei der Berechnung des Entnahmegewinns bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der korrekte Buchwert unter Berücksichtigung des zutreffenden Einlagewertes und der korrekten AfA anzusetzen? Oder ist die überhöht in Anspruch genommene AfA über den Entnahmegewinn zu korrigieren? Totalgewinnrealisierung?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 37/06
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 26.6.2006 2 K 135/04 EFG 2007, 169
Normen: EStG § 4 Abs 3, EStG § 7
Erledigt durch: Urteil vom 14.11.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung