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  • 21.05.2008 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34f Abs 3 · X R 1/07

    Steuerermäßigung, Baukindergeld, Haushaltsnahe Dienstleistung, Reihenfolge

    Letzte Änderung: 21. Mai 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Reihenfolge der Steuerermäßigungen nach § 34f Abs. 3 EStG (Baukindergeld) und § 35a Abs. 1 EStG 2003 (haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis): Ist bei der Ermittlung der festzusetzenden Einkommensteuer entsprechend EStR 2003 R 4 zunächst die Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 3 EStG und erst nachfolgend die Ermäßigung nach § 35a EStG zu berücksichtigen oder ergibt sich aus Wortlaut, Sinn und Zweck des § 34f Abs. 3 EStG eine nachrangig anzuwendende Regelung im Verhältnis zu § 35a EStG?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 1/07

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 28.11.2006 3 K 1623/06

    Normen: EStG § 34f Abs 3, EStG § 35a Abs 1, EStR R 4

    Erledigt durch: Urteil vom 30.01.2008, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung