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  • 22.01.2026 · Anhängiges Verfahren · UStG § 1 · V R 26/25

    Sachverständigenrat, Steuerbarkeit, Selbständigkeit, Steuerbefreiung

    Letzte Änderung: Gestern, 14:19 Uhr, Aufgenommen: Gestern, 13:19 Uhr

    Hat der Kläger durch seine Berufung in einen Sachverständigenrat eine unternehmerische Tätigkeit begründet und stellen die gezahlten Aufwandsentschädigungen umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 26/25

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 30.01.2025 2 K 2156/22

    Normen: UStG § 1, UStG § 2, UStG § 4 Nr 26

    Rechtsmittelführer: Verwaltung