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  • 23.04.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32c · X R 42/06

    Tarifbegrenzung, Verlustabzug, Gewerbebetrieb

    Letzte Änderung: 23. April 2007, 13:40 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr

    Berücksichtigung eines Verlustrücktrags bei der Berechnung des Entlastungsbetrags nach § 32c EStG: Wie ist der Entlastungsbetrag gem. § 32c EStG im Veranlagungszeitraum 2000 zu ermitteln, wenn im Gesamtbetrag der Einkünfte gewerbliche Einkünfte enthalten sind und aus dem Veranlagungszeitraum 2001 ein Verlustrücktrag gem. § 10d EStG in Abzug gebracht wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 42/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 22.8.2006 8 K 4784/03 EFG 2007, 180

    Normen: EStG § 32c, EStG § 10d, EStG § 2 Abs 3

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung