24.11.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 182 Abs 2 S 2 · II R 34/25
Rechtsschutzbedürfnis, Grundsteuer, Rechtsnachfolge, Beschwer
Letzte Änderung: 24. November 2025, 09:01 Uhr, Aufgenommen: 24. November 2025, 08:01 Uhr
Bedeutet die Formulierung des § 182 Abs. 2 Satz 2 AO, wonach die Rechtsnachfolge vor Ergehen des Feststellungsbescheid eingetreten ist, und nur dann zu einer Wirksamkeit des Bescheids gegenüber dem Rechtsnachfolger führt, wenn der Bescheid diesem bekanntgegeben wird, dass im Umkehrschluss der ursprüngliche Rechtsinhaber seine verfahrensrechtliche Position als formell beschwerter Steuerpflichtiger bei Eintritt der Rechtsnachfolge nicht verliert?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 34/25
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.06.2025 3 K 6/25 F
Normen: AO § 182 Abs 2 S 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung