23.09.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 370 · V R 22/25
Insolvenz, Steuerhinterziehung, Restschuldbefreiung
Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2025, 10:38 Uhr
Tritt die einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines im EU-Ausland (hier: Irland) durchlaufenen Insolvenzverfahrens für Steuerforderungen im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung, für die der Schuldner rechtskräftig verurteilt wurde, nicht ein, weil sie gegen den deutschen "ordre public" verstößt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 22/25
Normen: AO § 370, InsO § 302
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger