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  • 23.09.2025 · Anhängiges Verfahren · AO § 370 · V R 22/25

    Insolvenz, Steuerhinterziehung, Restschuldbefreiung

    Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 23. September 2025, 10:38 Uhr

    Tritt die einer Restschuldbefreiung vergleichbare Wirkung eines im EU-Ausland (hier: Irland) durchlaufenen Insolvenzverfahrens für Steuerforderungen im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung, für die der Schuldner rechtskräftig verurteilt wurde, nicht ein, weil sie gegen den deutschen "ordre public" verstößt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 22/25

    Normen: AO § 370, InsO § 302

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger