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  • 22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 22 Nr 1a · X R 3/25

    Sonstige Einkünfte, Wiederkehrende Bezüge, Pflichtteilsverzicht, Vermögensübergabe

    Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr

    Gehört die Empfängerin von Versorgungsleistungen wegen eines mit dem Erblasser notariell beurkundeten Versorgungsvertrags, in dem sie auf alle Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche und auf Ansprüche auf Zugewinnausgleich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 2 BGB verzichtet, zum Generationennachfolge-Verbund und muss die Versorgungsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG versteuern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 3/25

    Normen: EStG § 22 Nr 1a

    Rechtsmittelführer: Verwaltung