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  • 30.03.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 7g Abs 3 · XI R 24/06

    Ansparabschreibung, Erweiterung, Wesentliche Betriebsgrundlage

    Letzte Änderung: 30. März 2007, 11:51 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann bei einer wesentlichen Betriebserweiterung (Erweiterung einer Imbisseinrichtung um eine Ferienanlage mit ca. 90 Betten) für die künftige Anschaffung von Betriebsausstattung (Betten, Fernseher, Schränke etc.) bereits im Jahr der öffentlichen Ausschreibung eine Ansparabschreibung gewinnmindernd berücksichtigt werden, obwohl der Zuschlag erst im Folgejahr erteilt wurde und auch die Wirtschaftsgüter noch nicht verbindlich bestellt wurden? Wie ist die bisherige Rechtsprechung zur Rücklagenbildung nach § 7g Abs. 3 EStG bei Betriebseröffnung bzw. Betriebserweiterung in diesem Fall zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 24/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern 14.12.2005 1 K 397/02

    Normen: EStG § 7g Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 14.02.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung

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