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  • 22.08.2025 · Anhängiges Verfahren · EStG § 33 Abs 2 S 4 · VI R 10/25

    Außergewöhnliche Belastung, Vermögensschaden, Kredit, Prozesskosten, Glücksspiel

    Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr

    Fallen entstandene Prozesskosten für Klagen auf Rückabwicklung von freiwillig eingegangenen Online-Glücksspielverträgen -in der konkreten Fallkonstellation unter anderem beruhend auf Überlegungen zur Abwendung einer Anmeldung einer Privatinsolvenz- tatbestandlich nicht unter das weitgehende Abzugsverbot für Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Abs. 2 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 10/25

    Normen: EStG § 33 Abs 2 S 4

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger