22.08.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 5 · I R 4/24 (I R 80/12)
Schwestergesellschaft, Personengesellschaft, Stille Reserven, Grundstücksübertragung, Umwandlung, Rückwirkung
Letzte Änderung: 22. August 2025, 17:25 Uhr, Aufgenommen: 22. August 2025, 15:25 Uhr
1. Führt die Veräußerung von Grundstücken des Gesamthandsvermögens an eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft zum Buchwert zur Aufdeckung stiller Reserven? Welche Bedeutung kommt dem Umstand zu, dass die veräußernde Personengesellschaft später mit steuerlicher Rückwirkung auf einen vor dem Veräußerungsgeschäft liegenden Stichtag auf ihre Komplementär-GmbH verschmolzen wurde?
2. Das Verfahren ist durch Beschluss vom 10.04.2013 ausgesetzt und dem BVerfG (dortiges Az.: 2 BvL 8/13) gemäß Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt worden.
3. Nach dem BVerfG-Beschluss vom 28.11.2023 - 2 BvL 8/13 wird das Verfahren unter dem neuen Az. I R 4/24 (I R 80/12) fortgesetzt.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 4/24 (I R 80/12)
Normen: EStG § 6 Abs 5, UmwStG § 20 Abs 7
Erledigt durch: Urteil vom 26.03.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Verwaltung