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  • 25.06.2025 · Anhängiges Verfahren · GrEStG § 6 Abs 3 · II R 29/25

    Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Alleineigentum

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2025, 14:36 Uhr

    Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung

    Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.
    Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 29/25

    Normen: GrEStG § 6 Abs 3, GrEStG § 7 Abs 2

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger