25.06.2025 · Anhängiges Verfahren · GrEStG § 6 Abs 3 · II R 29/25
Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Alleineigentum
Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 25. Juni 2025, 14:36 Uhr
Übertragung von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand mit Personen- und Beteiligungsidentität mit nachfolgender Übertragung eines Flurstücks gegen Ermäßigung der Gesellschaftsbeteiligung
Zur Frage, ob die Auskehrung des Flurstücks zum Alleineigentum an einen Gesellschafter zum anteiligen Entfall der Begünstigung nach § 6 Abs. 3 GrEStG (in Höhe der Differenz zwischen seiner bisherigen und neuen Beteiligungshöhe) bei allen übrigen der neugegründeten GbR zugeordneten Grundstücke führt.
Kann § 7 Abs. 2 GrEStG nicht zur Anwendung gelangen, da die anderen Flurstücke mit dem ausgekehrten Flurstück (Baulandqualifikation) keine wirtschaftliche Einheit bilden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: II R 29/25
Normen: GrEStG § 6 Abs 3, GrEStG § 7 Abs 2
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger