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  • 25.04.2025 · Anhängiges Verfahren · StromStG § 9 Abs 1 Nr 2 · VII R 3/25

    Stromsteuer, Befreiung, Entnahme, Stromerzeugung, Umfang

    Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 25. April 2025, 14:09 Uhr

    Zur Frage des Umfangs der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG bei der Stromerzeugung in einer Müllverbrennungsanlage:
    Sind Stromentnahmen in Neben- und Hilfsanlagen einer Müllverbrennungsanlage solche, die unmittelbar zum technologischen Prozess der Stromerzeugung beitragen und damit von der Stromsteuer zu befreien?
    Kommt es für die Beurteilung dieser Steuerbefreiung auf die Frage an, ob die Stromerzeugung als bloßer Nebenzweck zum Hauptzweck - hier: Müllverbrennung - anzusehen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 3/25

    Normen: StromStG § 9 Abs 1 Nr 2, EGRL 2003/96 Art 14 Abs 1 Buchst a, StromStV § 12 Abs 1 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung