24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 Abs 1 Nr 1 · VI R 64/06
Arbeitslohn, Versicherungsbeitrag, Rechtsanwalt
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:17 Uhr
Führt die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber als Ersatz von Werbungskosten zu steuerpflichtigen Arbeitslohn, weil die Anwaltstätigkeit den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung zwingend voraussetzt, die Klägerin im Schadensfall allein anspruchsberechtigt ist und damit bei Abdeckung der Risiken durch diese Versicherungsart ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers zu verneinen ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 64/06
Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 4.5.2006 VI 200/2005
Normen: EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 26.07.2007, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger