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  • 09.01.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 6 · III R 34/24

    Kinderfreibetrag, Existenzminimum, Gleichheitsgrundsatz, Menschenwürde

    Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:12 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2025, 13:11 Uhr

    Deckt der sächliche Kinderfreibetrag des § 32 Abs. 6 EStG in der im Jahr 2014 geltenden Fassung das sächliche Existenzminimum ab? Darf der steuerliche Kinderfreibetrag hinter dem im Existenzminimumbericht der Bundesregierung ermittelten sächlichen Existenzminimum zurückbleiben?

    Das Verfahren III R 13/17 ist durch Beschluss vom 25.07.2018 bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvL 3/17 ausgesetzt.
    Mit Beschluss des Bundesverfasssungsgerichts vom 05.09.2024 - 2 BvL 3/17 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (7 K 83/16) unzulässig ist. Damit ist die Aussetzung des Revisionsverfahrens III R 13/17 beendet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen III R 34/24 (III R 13/17) fortgeführt. Nachfolgend wurde die Revision zurückgenommen, sodann wurde das Verfahren mit Beschluss vom 22.11.2024 - III R 34/24 (III R 13/17) eingestellt.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 34/24

    Normen: EStG § 32 Abs 6, GG Art 1 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 6 Abs 1, GG Art 20 Abs 1

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger