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  • 09.01.2025 · Anhängiges Verfahren · AEUV Art 45 · III R 27/24

    Kindergeld, Freizügigkeit, Arbeitnehmer, Angemessenheit

    Letzte Änderung: 9. Januar 2025, 14:11 Uhr, Aufgenommen: 9. Januar 2025, 13:11 Uhr

    Es ist zu klären, ob ein Kindergeldanspruch aufgrund der Freizügigkeitsberechtigung besteht, weil ein Erhalt der Arbeitnehmereigenschaft trotz vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft anzunehmen ist.
    Welcher Zeitraum hinsichtlich der Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Geburt eines Kindes kann noch als angemessen angesehen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 27/24

    Normen: AEUV Art 45, EStG § 62 Abs 1 S 2 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung