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  • 23.09.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6e · IX R 13/24

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten, Anschaffungskosten, Fondsetablierungskosten, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit

    Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Stellen geleistete Zahlungen für eine Mietgarantie und eine sogenannte Pre-Opening-Gebühr dem Grunde nach Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar oder sind sie als sogenannte Fondsetablierungskosten gemäß § 6e des Einkommensteuergesetzes (EStG) lediglich als Anschaffungskosten zu berücksichtigen?

    Ist die rückwirkende gesetzliche Geltungsanordnung des § 6e EStG (§ 52 Abs. 14a EStG) verfassungsgemäß?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 13/24

    Normen: EStG § 6e, EStG § 9 Abs 5 S 2, EStG § 52 Abs 14a

    Erledigt durch: Urteil vom 15.07.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger