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  • 26.03.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 · IX R 9/24

    Erbbaurecht, Vermietung und Verpachtung, Vertragsbeendigung, Entschädigung

    Letzte Änderung: 26. März 2026, 13:24 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2024, 15:57 Uhr

    Ein Grundstückseigentümer bestellt ein Erbbaurecht (Grundbesitz mit aufstehenden Gebäuden) zugunsten der klagenden Grundstücksgemeinschaft, die wiederum die Erbbauflächen mit den von ihr sanierten Gebäuden an den Grundstückseigentümer vermietet. Nach 10 Jahren kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses (Bestellung Erbbaurecht sowie Vermietung).

    Zur Frage der steuerlichen Berücksichtigung von vereinbarten Zahlungen, die das Finanzamt als Entschädigung für die Aufgabe des Mietverhältnisses einordnet, wobei die Klägerseite den Vorgang als ratierlichen Rückkauf des Erbbaurechts ansieht, der sich aufgrund des Ablaufs der 10-Jahresfrist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als nicht einkommensteuerpflichtig darstellen soll.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 9/24

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 22.02.2024 10 K 436/22

    Normen: EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 23 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 04.12.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger