27.10.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 · VI R 21/23
Doppelte Haushaltsführung, Wohnfläche, Dienstwohnung, Notwendigkeit, Angemessenheit
Letzte Änderung: 27. Oktober 2025, 11:12 Uhr, Aufgenommen: 20. März 2024, 15:41 Uhr
Sind Aufwendungen für eine Wohnung am Ort der betreffenden Auslandsvertretung eines Beamten des höheren Dienstes des Auswärtigen Amtes -die auch der dienstlichen Repräsentation und der Pflege gesellschaftlicher Kontakt dient- und von seinem Dienstherrn mit einem Mietzuschuss bezuschusst wird, unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von ihrer Größe notwendige Mehraufwendungen im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG (keine Typisierung), soweit die geltend gemachten Werbungskosten nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VI R 21/23
Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 17.06.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger