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  • 21.11.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 10b Abs 4 S 2 · XI R 23/06

    Spendenhaftung, Aufwandsspende, Leistungsfähigkeit, Bedingung, Verzicht

    Letzte Änderung: 21. November 2007, 09:52 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Spendenhaftung bei Aufwandsspenden an eine Partei:

    Inwiefern spielt die fehlende Leistungsfähigkeit der Partei, d.h. die Aufwendungsersatzansprüche übersteigen die Besitzposten der Partei erheblich, zur Beurteilung der Ernsthaftigkeit der Ersatzansprüche eine Rolle? Sind die vertraglichen Vereinbarungen zu den Aufwandsspenden mit Ersatzanspruch im Hinblick auf die fehlende Leistungsfähigkeit der Partei und dem Idealismus der Parteimitglieder dahin gehend auszulegen, dass die Ersatzansprüche unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt wurden, vgl. § 10b Abs. 3 Satz 5 EStG?

    Kann das Vermögen der Bundespartei für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landesverbandes herangezogen werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 23/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 7.3.2006 6 K 838/04 EFG 2006, 1050

    Normen: EStG § 10b Abs 4 S 2, EStG § 10b Abs 3 S 4, EStG § 10b Abs 3 S 5

    Erledigt durch: Urteil vom 09.05.2007, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung