26.04.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung
Abzugsfähigkeit von Kosten für eine geschlechtsumwandelnde Operation
Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer geschlechtsumwandelnden Operation (im Streitfall in Thailand) entstanden sind, sind nach einem Urteil des FG München (14.9.21, 6 K 2485/20, EFG 22, 43, Urteil; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn die Kosten einer derartigen Operation von der Krankenkasse übernommen worden wären, wenn sie in einem Vertragskrankenhaus der Krankenkasse durchgeführt worden wäre.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 31,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig