Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.04.2022 · Nachricht · Außergewöhnliche Belastung

    Abzugsfähigkeit von Kosten für eine geschlechtsumwandelnde Operation

    Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer geschlechtsumwandelnden Operation (im Streitfall in Thailand) entstanden sind, sind nach einem Urteil des FG München (14.9.21, 6 K 2485/20, EFG 22, 43, Urteil; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) jedenfalls dann nicht als außergewöhnliche Belastung berücksichtigungsfähig, wenn die Kosten einer derartigen Operation von der Krankenkasse übernommen worden wären, wenn sie in einem Vertragskrankenhaus der Krankenkasse durchgeführt worden wäre.