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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3 Nr 26 · XI R 21/06

    Nebenberufliche Tätigkeit, Künstlerische Gestaltungshöhe, Theater

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Übt ein Komparse/Statist mit 61 Auftritten bei verschiedenen Aufführungen eines Opernhauses eine nebenberufliche künstlerische Tätigkeit aus, so dass § 3 Nr. 26 EStG Anwendung findet?

    Ist der Umfang der Tätigkei inkl. der Proben etc. noch als nebenberuflich anzusehen?

    Liegt keine künstlerische Tätigkeit vor, weil es an einer gewissen Gestaltungshöhe bei eigenschöpferischer Leistung fehlt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 21/06

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 6.3.2006 3 K 370/04 EFG 2006, 1036

    Normen: EStG § 3 Nr 26

    Erledigt durch: Urteil vom 18.04.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung