21.05.2025 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 2 · V R 12/23
Seeschifffahrt, Steuerbefreiung, Mittelbare Leistung, Vorstufenbefreiung, Vermietung
Letzte Änderung: 21. Mai 2025, 16:56 Uhr, Aufgenommen: 25. Oktober 2023, 07:37 Uhr
Zur Steuerpflicht mittelbarer Leistungen für die Seeschifffahrt
Ist die Vermietung von Maschinen an einen Unternehmer, der damit steuerfrei Seeschiffe löscht, jedenfalls dann nicht nach § 4 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei, wenn mit den Maschinen auch andere Arbeiten ausgeführt werden können? Oder genügt es für den Zweck der Vorstufenbefreiung, wenn eine Leistung auf der Vorstufe "ihrem Wesensgehalt nach vollumfänglich in eine Leistung der nachfolgenden Stufe" eingeht?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 12/23
Normen: UStG § 4 Nr 2, UStG § 8 Abs 1 Nr 5
Erledigt durch: Urteil vom 19.12.2024, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger