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  • 24.02.2026 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 14/23

    Genussrecht, Zinsen, Leistungsaustausch, Kapitalvermögen, Arbeitsverhältnis, Veranlassungszusammenhang, Mitarbeiterbeteiligung

    Letzte Änderung: 24. Februar 2026, 14:02 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2023, 12:11 Uhr

    Qualifizierung von Genussrechtsausschüttungen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus Kapitalvermögen
    1. Sind die Erbringung eines Genussrechtskapitals aus eigenem Vermögen, das Tragen eines effektiven Verlustrisikos und das Zustehen der Erträge auch bei krankheitsbedingtem Ausfall oder Elternzeit im gesamten Geschäftsjahr gewichtige Aspekte, die gegen eine Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis sprechen?
    2. Ist die Marktüblichkeit der Verzinsung eines Genussrechtskapitals als Kriterium bei der Frage, ob eine Kapitalbeteiligung des Arbeitnehmers den gesamten Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer abbildet, anhand der vereinbarten Zinsbandbreite und nicht anhand der konkret erzielten Rendite zu beurteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 14/23

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 03.03.2022 11 K 1111/21

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, EStG § 19 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger