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  • 23.09.2025 · Erledigtes Verfahren · FGO § 52d · X R 13/23

    elektronische Übermittlung, Frist, Zustellung, Steuerberater

    Letzte Änderung: 23. September 2025, 12:38 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr

    1. Ist die Revision trotz Versäumung der nach Maßgabe des vom Zusteller beurkundeten Zustellungsdatums ermittelten Monatsfrist fristgerecht eingelegt, weil der Zusteller auf dem Briefumschlag, in dem das FG-Urteil enthalten war, entgegen § 180 Satz 3 ZPO das Datum der Zustellung nicht vermerkt hat und daher der Tag des tatsächlichen Zugangs der Sendung maßgeblich ist?
    2. Ist ein Steuerberater bereits vor Erhalt des von der Bundessteuerberaterkammer zu erstellenden Registrierungsbriefs zur Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (§ 52d Satz 2 FGO) verpflichtet, weil er die Möglichkeit gehabt hätte, eine vorzeitige Registrierung ("fast lane") zu beantragen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 13/23

    Normen: FGO § 52d, ZPO § 180 S 3

    Erledigt durch: Urteil vom 06.08.2025, Zurückverweisung

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger