24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · XI R 11/06
Selbständige Arbeit, Ähnlicher Beruf, Ingenieur, Abgrenzung, Gewerbebetrieb
Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Erzielt ein staatlich geprüfter Techniker im Fachbereich Maschinentechnik-Entwicklungstechnik, welcher auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Kerntechnikbranche tätig ist und welcher lt. einer in 2001 verliehenen Urkunde berechtigt ist, den Titel eines EurEtA-Ingenieurs zu führen, in den Jahren 1998 und 1999 Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb? Inwieweit sind bei dieser Abgrenzung das Grundlagenwissen bzw. die theoretischen Kenntnisse noch von Bedeutung, wenn der Sachverständige die praktische berufliche Tätigkeit des Klägers mit der eines beratenden Ingenieurs als vergleichbar begutachtet?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 11/06
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.12.2005 1 K 407/02 EFG 2006, 573
Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2007, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung