Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 24.09.2007 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 1 Nr 1 · XI R 11/06

    Selbständige Arbeit, Ähnlicher Beruf, Ingenieur, Abgrenzung, Gewerbebetrieb

    Letzte Änderung: 24. September 2007, 10:50 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Erzielt ein staatlich geprüfter Techniker im Fachbereich Maschinentechnik-Entwicklungstechnik, welcher auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Kerntechnikbranche tätig ist und welcher lt. einer in 2001 verliehenen Urkunde berechtigt ist, den Titel eines EurEtA-Ingenieurs zu führen, in den Jahren 1998 und 1999 Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb? Inwieweit sind bei dieser Abgrenzung das Grundlagenwissen bzw. die theoretischen Kenntnisse noch von Bedeutung, wenn der Sachverständige die praktische berufliche Tätigkeit des Klägers mit der eines beratenden Ingenieurs als vergleichbar begutachtet?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 11/06

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.12.2005 1 K 407/02 EFG 2006, 573

    Normen: EStG § 18 Abs 1 Nr 1, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 S 1, GewStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 14.06.2007, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung