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  • 25.04.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 · X R 6/23

    Geldauflage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Vermögensabschöpfung

    Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr

    Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die --rechtskräftig gewordene-- Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 6/23

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, EStG § 12 Nr 4, StPO § 153a Abs 1 S 2 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger