25.04.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 · X R 6/23
Geldauflage, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Vermögensabschöpfung
Letzte Änderung: 25. April 2025, 16:09 Uhr, Aufgenommen: 23. August 2023, 11:55 Uhr
Ist eine Vermögensabschöpfung, die an sich abziehbar wäre, weil bei ihrer Bemessung die Ertragsteuerbelastung nicht berücksichtigt wurde, nur deshalb nicht abziehbar, weil sich später herausstellt, dass gar keine Straftat vorliegt, die --rechtskräftig gewordene-- Sanktion also objektiv zu Unrecht verhängt worden ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 6/23
Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 8, EStG § 12 Nr 4, StPO § 153a Abs 1 S 2 Nr 2
Erledigt durch: Urteil vom 29.01.2025, unbegründet
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger