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  • 25.06.2025 · Erledigtes Verfahren · GewStG § 9 Nr 1 S 2 · III R 14/23

    Gewerbesteuermessbetrag, Gewerbesteuer, GmbH, Erweiterte Kürzung, Immobilie, Gewerblicher Grundstückshandel

    Letzte Änderung: 25. Juni 2025, 16:36 Uhr, Aufgenommen: 21. Juli 2023, 07:50 Uhr

    Können die von der Rechtsprechung benannten Beziehungen eines Steuerpflichtigen zur Immobilienwirtschaft (auch benannt als hauptberufliche Tätigkeit im Baubereich, branchenkundig, oder unter explizierter Berufsbenennung als Grundstücksmakler, Architekt, Bauunternehmer), für die Fragestellung, ob bei einer juristischen Person ein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, Einfluss auf die von der Rechtsprechung entwickelten Fünf-Jahres-Zeiträume (Halte- und Verwertungszeitraum) nehmen, wenn diese Beziehungen zur Immobilienwirtschaft bei einem Organ der juristischen Person vorliegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 14/23

    Normen: GewStG § 9 Nr 1 S 2, GewStG § 2 Abs 1, EStG § 15 Abs 2

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 20.03.2025

    Rechtsmittelführer: Verwaltung