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  • 21.08.2007 · Erledigtes Verfahren · AO § 234 Abs 2 · XI R 2/06

    Stundungszinsen, Verzicht, Unbilligkeit, Ermessen, Öffentliche Hand

    Letzte Änderung: 21. August 2007, 15:19 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Kann auf Stundungszinsen gemäß § 234 Abs. 2 AO 1977 verzichtet werden, wenn aufgrund der "schlechten" Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber die Stundung der Einkommensteuer notwendig wurde und gerade wegen der Gewinne durch die Aufträge der öffentlichen Hand eine hohe Einkommensteuernachzahlung zu leisten war?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 2/06

    Vorinstanz: Finanzgericht München 13.4.2005 1 K 1009/04 EFG 2006, 391

    Normen: AO § 234 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 09.05.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger