25.05.2023 · Anhängiges Verfahren · AO § 218 Abs 2 S 1 · X R 30/21
Abrechnungsbescheid, Vorauszahlungsbescheid, Säumniszuschlag, Fälligkeit
Letzte Änderung: 25. Mai 2023, 15:54 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr
Erzeugt ein Vorauszahlungsbescheid aufgrund der Vorschriften des § 37 AO nur eine Fälligkeit für quartalsweise Steuervorauszahlungen eines einzigen Steuerjahres oder auch für folgende Steuerjahre? Ist eine wirksame Rechtsgrundlage für die Fälligkeit einer Vorauszahlung festzustellen, wodurch eine Säumnis entsteht? Verstößt § 240 AO gegen das Übermaßverbot und ist deshalb verfassungswidrig und nichtig?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 30/21
Normen: AO § 218 Abs 2 S 1, AO § 240, AO § 37, FGO § 68
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger