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  • 23.01.2025 · Erledigtes Verfahren · EStG § 19 · VI R 21/22

    Übertragung, Gesellschaftsanteile, Arbeitnehmer, Arbeitslohn

    Letzte Änderung: 23. Januar 2025, 13:25 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Kann die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die aus der Argumentation der Finanzverwaltung heraus aufgrund der langjährigen Betriebszugehörigkeit, der tiefen Branchenkenntnisse und den über Jahre bedeutenden Einfluss auf die Unternehmensentwicklung erfolgte, zu Arbeitslohn führen?
    Die Seite des Steuerpflichtigen sieht dagegen keinen Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis; die Anteilsübertragung erfolgte vielmehr aufgrund des engen persönlichen Verhältnisses mit dem Alteigentümer, der seine private Erb- und Nachlassplanung umsetzte.

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 21/22

    Normen: EStG § 19

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2024, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Verwaltung