Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.04.2026 · Erledigtes Verfahren · ErbStG § 9 · II R 7/23

    Erbschaftsteuer, Erhebung, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 23. April 2026, 08:41 Uhr, Aufgenommen: 25. Mai 2023, 13:54 Uhr

    Zulässigkeit der im ErbStAnpG 2016 angeordneten echten Rückwirkung:
    Reicht es für die Zerstörung des Vertrauensschutzes des Steuerpflichtigen aus, wenn nur der Bundestag ein Gesetz beschließt aber in der Folge noch der Vermittlungsausschuss angerufen wird?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: II R 7/23

    Vorinstanz: Finanzgericht München 08.02.2023 4 K 2771/21

    Normen: ErbStG § 9, GG Art 3, ErbStG § 19 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2025, unbegründet

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger