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  • 19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 4 · VII R 35/22

    Stromsteuer, Säumniszuschlag, Masseverbindlichkeit, Leistungsgebot

    Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr

    Stellen ausbleibende Stromsteuervorauszahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit dar?
    Können entsprechend entstandene Säumniszuschläge zur Stromsteuer eine Masseverbindlichkeit darstellen?
    Liegt nach § 55 Abs 4 InsO eine Ungleichbehandlung von Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und im Regelinsolvenzverfahren vor und damit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 35/22

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 02.11.2022 4 K 3188/20 AO

    Normen: InsO § 55 Abs 4, AO § 254 Abs 1 S 1, StromStG § 8 Abs 6 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2025, durcherkannt

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger