19.06.2026 · Erledigtes Verfahren · InsO § 55 Abs 4 · VII R 35/22
Stromsteuer, Säumniszuschlag, Masseverbindlichkeit, Leistungsgebot
Letzte Änderung: 19. Juni 2026, 12:17 Uhr, Aufgenommen: 21. April 2023, 16:37 Uhr
Stellen ausbleibende Stromsteuervorauszahlungen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Masseverbindlichkeit dar?
Können entsprechend entstandene Säumniszuschläge zur Stromsteuer eine Masseverbindlichkeit darstellen?
Liegt nach § 55 Abs 4 InsO eine Ungleichbehandlung von Verbindlichkeiten aus dem Steuerschuldverhältnis im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung und im Regelinsolvenzverfahren vor und damit Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschrift?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 35/22
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 02.11.2022 4 K 3188/20 AO
Normen: InsO § 55 Abs 4, AO § 254 Abs 1 S 1, StromStG § 8 Abs 6 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 09.12.2025, durcherkannt
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger